Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 der Vereinssatzung
Ordentliche Mitgliederversammlung 2026
Freitag, 27. November 2026
Datum
27.11.2026
Freitag
Uhrzeit
wird mit der fristgerechten Einladung bekanntgegeben
Ort
wird mit der fristgerechten Einladung bekanntgegeben
Liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand der SG Stern Kaulsdorf e. V. gibt hiermit satzungsgemäß den Termin für die diesjährige Hauptversammlung bekannt. Bitte merkt Euch diesen Termin vor.
⚠️ Fristen zur Einreichung von Anträgen (§ 9 Abs. 7 & 8)
Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern müssen schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden:
Freitag, 16. Oktober 2026
Anträge auf Satzungsänderung (spätestens 6 Wochen vor Versammlung)
Freitag, 23. Oktober 2026
Sonstige Anträge (spätestens 5 Wochen vor Versammlung)
Voraussichtliche Schwerpunkte der Tagesordnung
- Berichte des Vorstands (Sportbetrieb & Finanzen)
- Bericht der Kassenprüfer & Entlastung des Vorstands
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge (§ 9 Abs. 1 e, § 6 Abs. 3)
- Genehmigung des Haushaltsplanes 2027 (§ 9 Abs. 1 f)
- Nachwahl des/der 2. Vorsitzenden (§ 11 Abs. 3, 6)
- Ggf. Nachbesetzung eines weiteren Vorstandsmitglieds / Beisitzers (§ 11 Abs. 6)
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge
Mitgestalten im Ehrenamt – Unser Verein lebt vom Mitmachen!
Auf der Versammlung steht unter anderem die Nachwahl für die Funktion des/der 2. Vorsitzenden (BGB-Vorstand) sowie ggf. eine anschließende Nachbesetzung im Vorstand an. Mitglieder, die sich für die organisatorische oder sportliche Vereinsarbeit engagieren möchten, sind herzlich eingeladen, sich vorab an den Vorstand zu wenden.
Satzungsgemäßer Hinweis (§ 9 Abs. 2 & 4): Diese Veröffentlichung dient der vorgeschriebenen frühzeitigen Terminierung. Die offizielle, formelle Einberufung samt vollständiger Tagesordnung und wörtlichem Text etwaiger Satzungsänderungsanträge geht allen Mitgliedern fristgerecht zwei bis vier Wochen vor dem Termin per E-Mail bzw. Post zu. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr (§ 10 Abs. 1).